Audi A5/S5   Betriebshinweise   Räder und Reifen  Reifen mit Notlaufeigenschaften
Der Reifen mit Notlaufeigenschaften erhält Ihre Mobilität bei Reifendruckverlust.
Die Notlaufeigenschaft wird durch die verstärkten Flanken erreicht, die den Reifen bei Druckverlust stützen.
Reifen mit Notlaufeigenschaften dürfen nur an Fahrzeuge montiert werden, die über eine Reifendruck-Kontrollanzeige* verfügen.
Audi Original Reifen mit Notlaufeigenschaften sind an der Kennzeichnung „AOE“ an der Reifenflanke zu erkennen.
Welche Aufgaben haben Reifen mit Notlaufeigenschaften?
Diese Reifen besitzen Notlaufeigenschaften, die im Falle eines Reifendruckverlustes Ihre Mobilität aufrecht erhält. Der Aktionsradius beträgt in diesem Fall unter günstigen Bedingungen mindestens 30 km, wobei nicht schneller als 80 km/h gefahren werden darf ACHTUNG!.
Der Reifendruck wird durch die Reifendruck-Kontrollanzeige überwacht. Wird das Notlaufsystem aktiv (Anzeige im Kombiinstrument), liegt die Verantwortung beim Fahrer, zu entscheiden, ob nach Kontrolle des oder der betroffenen Reifen weitergefahren werden kann. Bitte beachten Sie auch die Hinweise Link.
Wann ist eine Weiterfahrt auch mit den Reifen mit Notlaufeigenschaften nicht mehr möglich?
  • Wenn die Elektronische Stabilisierungskontrolle (ESC) im Notlauf außer Funktion ist oder ständig einsetzt.
  • Wenn die Reifendruck-Kontrollanzeige außer Funktion ist.
  • Wenn der Reifen z. B. infolge eines Unfalls stark beschädigt wurde. Bei einem beschädigten Reifen besteht die Gefahr, dass sich Teile der Reifenlauffläche lösen und durch die Raddrehung Beschädigungen an Tankeinfüllstutzen, Kraftstoff- oder Bremsleitungen verursachen können.
  • Wenn Schäden am Reifen, wie Risse an den Seitenwänden, sichtbar werden.
  • Die Weiterfahrt ist auch einzustellen, wenn starke Vibrationen auftreten oder das Rad aufgrund starker Wärmeentwicklung anfängt zu qualmen.
ACHTUNG!
Informieren Sie sich bei einem Audi- bzw. Fachbetrieb, ob und welche Reifen mit Notlaufeigenschaften für Ihr Fahrzeug verwendet werden dürfen. Bei unzulässigem Einsatz solcher Reifen erlischt die vorhandene Zulassung Ihres Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr. Des Weiteren können Schäden an Ihrem Fahrzeug oder unter Umständen Unfälle die Folge sein.
Hinweis
  • Ist eine Weiterfahrt trotz Reifen mit Notlaufeigenschaften nicht mehr möglich, nehmen Sie bitte fachmännische Hilfe in Anspruch.
  • Nehmen Sie bei Fragen zu Reifen und Felgen bitte fachmännische Hilfe in Anspruch.

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