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Gilt für: Fahrzeuge mit kamerabasierter Verkehrszeichenerkennung
Abb. 18 Kombiinstrument: Verkehrszeichenerkennung
Abb. 18 Kombiinstrument: Verkehrszeichenerkennung
Abb. 19 Frontscheibe: Kamerasichtfenster für Verkehrszeichenerkennung
Abb. 19 Frontscheibe: Kamerasichtfenster für Verkehrszeichenerkennung
Die Verkehrszeichenerkennung unterstützt Sie, indem erkannte Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Überholverbotsschilder im Display des Kombiinstruments angezeigt werden Abb. 18. Innerhalb der Systemgrenzen erfolgt eine Anzeige von zusätzlichen Begrenzungen:
Begrenzung bei Nässe
Begrenzung bei Nebel (Anzeige nur bei eingeschaltetem Allwetterlicht bzw. Nebelschlussleuchte)
Zeitliche Beschränkung
Begrenzung bei Anhängerbetrieb
Allgemeine Hinweise
Die Verkehrszeichenerkennung kann standardisierte Geschwindigkeitsbegrenzungen erfassen, die sich im Sichtbereich der Kamera befinden. Mit Unterstützung der Navigationsdaten werden erfasste Begrenzungen ausgewertet und im Display angezeigt. Das System zeigt innerhalb der Systemgrenzen auch auf nicht beschilderten Strecken vorliegende gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen an. Das Verkehrszeichen für die aktuell erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung blinkt im Display, wenn eine Warnschwelle im Infotainment eingestellt wurde Link.
Die Verkehrszeichenerkennung ist nicht in allen Ländern verfügbar (eine aktuelle Liste finden Sie unter www.audi.de). Desweiteren unterliegt sie bestimmten Systemgrenzen und steht nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung:
  • bei schlechter Sicht, z. B. bei Schnee, Regen, Nebel oder starker Gischt.
  • bei Blendung, z. B. bei Gegenverkehr oder Sonne.
  • bei hohen Geschwindigkeiten.
  • wenn der Sichtbereich der Kamera Abb. 19 verdeckt ist, z. B. durch Schmutz oder Aufkleber. Hinweise zur Reinigung Link.
  • wenn die Verkehrszeichen teilweise oder ganz verdeckt sind, z. B. durch Bäume, Schnee, Schmutz oder andere Fahrzeuge.
  • wenn Verkehrszeichen für Geschwindigkeit nicht der Norm (rund mit rotem Rand) entsprechen.
  • wenn Verkehrszeichen beschädigt oder verbogen sind.
  • wenn die Verkehrszeichen auf Schilderbrücken mit gepulsten Lichtzeichen angezeigt werden.
  • wenn sich Verkehrszeichen oder Straßenführungen geändert haben (Navigationsdaten nicht mehr aktuell).
  • wenn Geschwindigkeitsaufkleber auf langsam fahrenden Fahrzeugen wie LKWs erkannt werden.
ACHTUNG
Achten Sie auch bei eingeblendeter Verkehrszeichenerkennung auf das Verkehrsgeschehen und das Fahrzeugumfeld. Die angebrachten Verkehrszeichen haben immer Vorrang vor der Anzeige im Display. Die Verantwortung und die richtige Einschätzung der Verkehrssituation liegen stets beim Fahrer.
  • Die Verkehrszeichenerkennung kann unter Umständen Verkehrszeichen nicht oder nicht richtig erkennen. Deshalb kann es vorkommen, dass keine oder nicht die richtige Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird.
  • Die Verkehrszeichenerkennung passt die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen an!
  • Die Anzeige im Kombiinstrument bezieht sich auf die Geschwindigkeitseinheit, die im jeweiligen Land gültig ist. Die Anzeige 50 im Kombiinstrument kann demzufolge je nach Land km/h oder mph bedeuten.

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