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Gilt für: Fahrzeuge mit Nachtsichtassistenten
Abb. 154 Kombiinstrument: Gelbe Fußgängermarkierung
Abb. 154 Kombiinstrument: Gelbe Fußgängermarkierung
Abb. 155 Kombiinstrument: Symbol bei nicht sichtbarem Infrarotbild
Abb. 155 Kombiinstrument: Symbol bei nicht sichtbarem Infrarotbild
Der Nachtsichtassistent kann innerhalb der Systemgrenzen Fußgänger und Wildtiere erkennen, die sich zwischen etwa 10 m und 90 m im Erkennungsbereich vor dem Fahrzeug befinden. Erkannte Fußgänger oder Wildtiere werden bei eingeschaltetem Abblendlicht und bei Dunkelheit innerhalb der Systemgrenzen Link► durch eine gelbe Markierung hervorgehoben Abb. 154►. Die Tiererkennung ist innerhalb bebautem Gebiet nicht aktiv. Es werden nur größere Wildtiere wie z. B. Rot- oder Rehwild vom System erkannt.
Hinweis
Wenn das Bild des Nachtsichtassistenten durch eine andere Anzeige (z. B. Navigation) überblendet wird, erscheint im Reiter das Symbol Abb. 155►. Sie können den Nachtsichtassistenten mit den Tasten des Multifunktionslenkrads aufrufen Link►.

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