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Gilt für: Fahrzeuge mit Nachtsichtassistenten
Abb. 154 Kombiinstrument: Gelbe Fußgängermarkierung
Abb. 154 Kombiinstrument: Gelbe Fußgängermarkierung
Abb. 155 Kombiinstrument: Symbol bei nicht sichtbarem Infrarotbild
Abb. 155 Kombiinstrument: Symbol bei nicht sichtbarem Infrarotbild
Der Nachtsichtassistent kann innerhalb der Systemgrenzen Fußgänger und Wildtiere erkennen, die sich zwischen etwa 10 m und 90 m im Erkennungsbereich vor dem Fahrzeug befinden. Erkannte Fußgänger oder Wildtiere werden bei eingeschaltetem Abblendlicht und bei Dunkelheit innerhalb der Systemgrenzen Link durch eine gelbe Markierung hervorgehoben Abb. 154. Die Tiererkennung ist innerhalb bebautem Gebiet nicht aktiv. Es werden nur größere Wildtiere wie z. B. Rot- oder Rehwild vom System erkannt.
Hinweis
Wenn das Bild des Nachtsichtassistenten durch eine andere Anzeige (z. B. Navigation) überblendet wird, erscheint im Reiter das Symbol Abb. 155. Sie können den Nachtsichtassistenten mit den Tasten des Multifunktionslenkrads aufrufen Link.

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