Audi A5/S5   Betriebshinweise   Räder und Reifen  Räder
Neue Reifen und Räder müssen sorgfältig ausgewählt werden.
Verwenden Sie an allen 4 Rädern nur Reifen gleicher Bauart, Größe (Abrollumfang) und möglichst gleicher Profilausführung.
Ersetzen Sie Reifen möglichst nicht einzeln, sondern mindestens achsweise.
Verwenden Sie niemals Reifen, deren effektive Größe die Abmessungen der von uns freigegebenen Reifenfabrikate überschreitet.
Informieren Sie sich vor dem Kauf neuer Reifen oder Felgen bei Ihrem Audi Betrieb, wenn Sie Ihr Fahrzeug mit anderen als der werkseitig montierten Reifen-/Felgenkombination ausrüsten wollen.
Reifen und Felgen (Scheibenräder) sind wichtige Konstruktionselemente. Die von Audi freigegebenen Reifen und Felgen sind genau auf den zugehörigen Wagentyp abgestimmt und tragen damit wesentlich zu einer guten Straßenlage und sicheren Fahreigenschaften bei ACHTUNG!.
Die Größen der für Ihr Fahrzeug zu verwendenden Räder/Reifen-Kombinationen finden Sie in Ihren Fahrzeugbegleitpapieren (z. B. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder COC-Papier1)). Die Fahrzeugbegleitpapiere sind länderabhängig.
Die Kenntnis der Reifendaten erleichtert die richtige Wahl. Auf den Reifenflanken finden Sie z. B. die folgende Beschriftung:
245/40 R 18 93 Y
Dies bedeutet im Einzelnen:
245
Reifenbreite in mm
40
Höhen-/Breitenverhältnis in %
R
Kennbuchstabe für Radial
18
Felgendurchmesser in Zoll
93
Tragfähigkeits-Kennzahl
Y
Geschwindigkeits-Kennbuchstabe
Das Herstellungsdatum ist ebenfalls auf der Reifenflanke angegeben (eventuell nur auf der Radinnenseite):
DOT ... 2212...
bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 22. Woche im Jahr 2012 hergestellt wurde.
Beachten Sie aber, dass trotz gleicher Größenangaben auf Reifen, wie z. B. Nenngröße 245/40 R 18 93 Y, die tatsächlichen Abmaße der verschiedenen Reifentypen von diesen Nennwerten abweichen oder sich die Reifenkonturen erheblich unterscheiden können. Bei einer Ersatzbeschaffung müssen Sie deshalb sicherstellen, dass die tatsächlichen Abmessungen der Reifen nicht größer sind als die Abmessungen der von uns freigegebenen Reifenfabrikate.
Wenn Sie sich nicht daran halten, besteht die Gefahr, dass der konstruktiv vorgesehene Freigang der Laufräder beeinträchtigt wird. Durch Reibkontakt können Reifen, Teile des Fahrwerks und der Karosserie sowie Leitungen unter Umständen beschädigt werden, so dass die Fahrsicherheit schwerwiegend beeinträchtigt werden kann ACHTUNG!. Außerdem kann bei der maximal zulässigen Nenngröße die Zulassung Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Bei Reifen mit einer Freigabe von Audi ist sicher, dass deren tatsächlichen Abmessungen zu Ihrem Fahrzeug passen. Sofern Sie auf einen anderen Reifentyp zurückgreifen möchten, müssen Sie sich durch den Verkäufer der Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers geben lassen, aus der hervorgeht, dass dieser Reifentyp für Ihr Fahrzeug geeignet ist. Bewahren Sie die Bescheinigung gut auf.
Bei Fragen dazu, welche Reifen auf Ihrem Fahrzeug unbedenklich sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Betrieb.
Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb müssen alle 4 Räder mit Reifen der gleichen Bau- und Profilart und des gleichen Fabrikats ausgerüstet sein, damit das Antriebssystem nicht durch ständige Drehzahlunterschiede beschädigt wird. Aus diesem Grund dürfen Sie im Pannenfall auch nur ein solches Reserverad* verwenden, das die gleiche Bereifung hat wie die normalen Reifen.
Unterscheidet sich das Reserverad* in seiner Ausführung von der Fahrbereifung - etwa bei Winter- oder Breitreifen - so dürfen Sie das Reserverad nur im Pannenfall kurzzeitig und mit entsprechend vorsichtiger Fahrweise verwenden. Es soll so schnell wie möglich wieder durch das normale Laufrad ersetzt werden.
Wir empfehlen Ihnen, alle Arbeiten an den Reifen oder Rädern in einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Dieser ist mit den erforderlichen Spezialwerkzeugen und Ersatzteilen ausgerüstet, hat die nötigen Fachkenntnisse und ist auf die Entsorgung der Altreifen eingestellt.
ACHTUNG!
  • Stellen Sie unbedingt sicher, dass die von Ihnen gewählten Reifen den notwendigen Freigang haben. Ersatzreifen dürfen nicht ausschließlich nach der Nenngröße ausgewählt werden, da sie sich fabrikatsabhängig trotz gleicher Nenngröße gravierend unterscheiden können. Fehlender Freigang kann die Reifen oder das Fahrzeug beschädigen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - Unfallgefahr! Außerdem kann die vorhandene Zulassung Ihres Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr ihre Gültigkeit verlieren.
  • Verwenden Sie nur im Notfall und nur mit entsprechend vorsichtiger Fahrweise Reifen, die älter als 6 Jahre sind.
  • Nur Fahrzeuge, die werkseitig mit Notlaufreifen ausgestattet wurden, dürfen mit diesen betrieben werden. Das Fahrzeug muss über ein entsprechend ausgelegtes Fahrwerk und eine werkseitig verbaute Reifendruck-Kontrollanzeige verfügen, das einen Reifendruckverlust anzeigt. Ein unzulässiger Einsatz von Notlaufreifen kann zu Schäden an Ihrem Fahrzeug bzw. unter Umständen zu Unfällen führen. Vergewissern Sie sich bitte bei einem Audi- bzw. Fachbetrieb, ob Ihr Fahrzeug mit Notlaufreifen ausgestattet werden darf. Beim Einsatz von Notlaufreifen müssen alle vier Räder damit ausgestattet werden. Eine Mischverbauung ist unzulässig!
  • Wenn Sie nachträglich Radblenden montieren (lassen), achten Sie bitte darauf, dass eine ausreichende Luftzufuhr zur Kühlung der Bremsanlage gewährleistet bleibt.
Umwelthinweis
Altreifen müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Hinweis
  • Speziell auf Ihren Audi abgestimmt sind Reifen mit der Kennzeichnung „AO“ bzw. „RO“. Wir empfehlen Ihnen, nur diese Reifen zu verwenden, da sie bei sachgerechter Nutzung höchsten Standards bezüglich Sicherheit und Fahreigenschaften genügen. Ihr Audi Betrieb bzw. Fachhandel informiert Sie gern.
  • Verwenden Sie keine gebrauchten Reifen, deren „Vorleben“ Ihnen nicht bekannt ist.
  • Aus technischen Gründen können Sie normalerweise die Felgen anderer Fahrzeuge nicht verwenden. Dies gilt unter Umständen sogar für Felgen des gleichen Fahrzeugtyps.
1) COC = certificate of conformity

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